November 22, 2022

Spenden vs. Schenken

Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Schenken? Wann ist eine Spende steuerlich absetzbar? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Spenden und Schenken beantworten wir in diesem Blogbeitrag.

Table of Contents

Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Schenken?

 

Vom Grundsatz her ist zunächst beides das Gleiche: die freiwillige, endgültige Hingabe von Geld oder Sachen mit dem Willen, eine*n andere*n zu begünstigen.

Der große Unterschied sind die steuerlichen Folgen: Während für eine Schenkung ab einem bestimmten Wert Schenkungsteuer gezahlt werden muss, können Spenden das zu versteuernde Einkommen mindern und man muss weniger Steuern zahlen.

 

Was ist denn eine Spende?

 

Spenden sind freiwillige unentgeltliche Wertabgaben in Form von Geld- oder Sachzuwendungen an eine entsprechend begünstige Einrichtung. Die Entreicherung des Zuwendenden muss endgültig sein.

 

Wann ist die Spende steuerlich absetzbar?

 

Im Falle einer Spende sehen das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz steuerliche Begünstigungen vor. Damit soll ein privates, uneigennütziges Handeln für einen „guten Zweck“ gefördert werden. Daher sind auch nur Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke i.S. der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an entsprechend tätige Einrichtungen begünstigt.

Die Spende muss freiwillig geleistet werden. D.h. der/die Geber*in darf weder aus rechtlichen noch aus anderen Gründen zur Zahlung verpflichtet sein. Außerdem muss die Zahlung ohne Erwartung irgendeiner Gegenleistung oder eines anderen Vorteils erfolgen. Eine Aufteilung einer Zuwendung in einen entgeltlichen und einen freiwilligen Teil ist nicht möglich.

Bei Geldspenden lässt sich die Höhe natürlich leicht beziffern. Auch der Zeitpunkt der Spende ist durch den Geldabfluss klar. Schwieriger gestaltet sich die Wertfindung von Sachzuwendungen. Eine Nutzung oder Leistung kann grundsätzlich nicht gespendet werden.

 

Wie bekomme ich eine Spendenbescheinigung?

 

Liegt eine Spende vor, erhält der/die Spender*in bei Spenden über 300 Euro automatisch eine entsprechende Spendenbescheinigung. Bei kleineren Spenden genügt ein Zahlungsnachweis, z.B. Bankkontoauszug. Ausgaben für Spenden sind bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte bzw. 0,04% der Summe der gesamten Umsätze und der Löhne und Gehälter von den Einkünften abzugsfähig und mindern damit die Bemessungsgrundlage für Ertragsteuern.

In der hier gebotenen Kürze kann nur ein grober Überblick verschafft werden. Es gibt daneben noch viele Besonderheiten, z.B. Zuwendungen an Stiftungen oder politische Parteien, Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen, Vereinfachungen in Katastrophenfällen, Spendenvortrag, Spenden ins Ausland, die Ihnen ein*e Steuerberater*in gerne beantwortet.

 

Was ist eine Schenkung?

 

Eine Schenkung ist ein gegenseitiges Rechtsgeschäft, bei dem der/die Zuwendende eine*n andere*n aus seinem Vermögen bereichert und sich beide über die Unentgeltlichkeit einig sind. Der/die Beschenkte kann die Annahme übrigens auch verweigern.

Schenkungen sind grundsätzlich steuerpflichtige Vorgänge, wenn der Wert der Schenkung den persönlichen Freibetrag (z. B. Euro 20.000 bei Steuerklasse III) übersteigt. Eine Schenkung ist jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der/die Bedachte durch sie auf Kosten des/der Zuwendenden bereichert wird und kann also von jedem/r an jede/n – in gegenseitigem Einvernehmen – erfolgen. Wie bei der Spende muss die Zuwendung unentgeltlich erfolgen. D.h. es darf insofern keine Gegenleistung vorliegen. Ggf. kommt hier jedoch eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil in Betracht.

Diese Art der Zuwendung unterliegt grundsätzlich der Schenkungsteuer. Die Schenkungsteuer ist eine sog. Gesamtschuld. D.h. sowohl der/die Schenker*in als auch der/die Beschenkte kann vom Finanzamt zur Entrichtung der Schenkungsteuer aufgefordert werden. Übernimmt aber tatsächlich der/die Schenker*in die Schenkungsteuer, ist dies wieder eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung!

 

Wann muss ich Schenkungsteuer zahlen?

 

Dies ist abhängig von der Art und Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse) der an der Schenkung beteiligten. Der Steuersatz variiert zwischen 7%-30% für nahe Verwandte und 15%-43% für entferntere Verwandte. Bei allen anderen beträgt der Steuersatz 30% für Schenkungen bis 6 Mio. Euro und 50% für alles darüber.

Wie bei Spenden ist die Wertfindung bei der Schenkung von Geldvermögen denkbar einfach.

Die Bewertung von Sachzuwendungen, zu denen neben Gegenständen des täglichen Bedarfs auch Grundstücke oder ganze Betriebe zählen, richtet sich nach einer Reihe separater Bewertungsvorschriften, die diesen Rahmen mehr als sprengen würde. Bitte konsultieren Sie bei Bedarf eine*n Steuerberater*in.

 

Gibt es weitere Besonderheiten bei der Schenkung?

 

Wichtig ist noch der sog. 10-Jahreszeitraum: Maßgeblich für die Ermittlung der Schenkungsteuer ist immer der Erwerb von einem/einer bestimmten Schenker*in an eine*n bestimmte*n Beschenkte*n innerhalb von 10 Jahren. D.h., dass außerhalb des Zeitraums auch wiederholt im Rahmen der Freibeträge Vermögen übertragen werden kann. Z.B. bei Steuerklasse III im Jahr 01 Euro 19.000 und im Jahr 12 weitere Euro 18.000 (zusammen Euro 37.000).

Andererseits kann aber durch das Zusammentreffen zweier (oder mehrerer) Zuwendungen innerhalb des Zeitraums, die eigentlich unter den maßgeblichen Grenzen liegen, Schenkungsteuer ausgelöst werden: Steuerklasse III im Jahr 01 Euro 12.000 und im Jahr 06 Euro 10.000. Zusammen innerhalb von 10 Jahren also Euro 22.000.

Damit das Finanzamt auch weiß, dass es Schenkungsteuer festsetzen darf, sind Schenkungen anzeigepflichtig gem. § 30 ErbStG: Innerhalb von 3 Monaten muss dem Finanzamt die Schenkung mitgeteilt werden, sofern dies nicht bereits von einer Behörde erfolgt ist.

 

Warum bekomme ich keine Spendenbescheinigung, wenn ich einer elinor-Gruppe Geld spende?

 

elinor verfolgt nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der dafür maßgeblichen Vorschriften der §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Sie erfüllt nicht die Voraussetzungen, die für die Anerkennung als gemeinnützige Organisation erforderlich sind und darf daher keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

 

Fazit

 

Aus steuerlicher Sicht ist eine „echte“ Spende stets von Vorteil. Es muss aber eben ein*e entsprechend begünstigte*r Empfänger*in bedacht werden. elinor ist nicht gemeinnützig und erfüllt daher die Kriterien der Steuerbegünstigung nicht.

Gibt es keine*n steuerbegünstigte*n Empfänger*in, bringen aber Zuwendungen zumindest bis 20.000 Euro auf keinen Fall steuerliche Nachteile mit sich.

Ihr*e Steuerberater*in kann Ihnen dazu in jedem Fall weitere Einzelfragen beantworten.

 

 

Beitrag von Martina Gühring – Steuerberaterin

Photo by Roman Wimmers on Unsplash

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